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Die Sing- und Musikschule soll als Bildungsstätte
für Musik musikalische Interessen wecken und Fähigkeiten entwickeln. Zu
ihren Aufgaben gehören gleichermaßen die Heranbildung des Nachwuchses für
das Laienmusizieren, die Begabtenförderung, die Vorbereitung zur beruflichen
Fachausbildung sowie die Förderung musikalisch-künstlerischen
Verständnisses.
Elementarstufe
- Musikalische Früherziehung
Aufnahmealter: ab vollendetem 4. Lebensjahr
Gruppenunterricht
Mit der Musikalischen Früherziehung soll eine spielerische Begegnung
mit der Musik erreicht werden. Durch Malen, Tanzen, Singen und freies
Musizieren werden Motorik, Stimme, Rhythmus, sowie Phantasie und
Konzentration gefördert. Die Grundstufe dient der Vorbereitung auf den
weiterführenden Instrumental- und Gesangsunterricht.
Unterstufe
- Aufnahmealter: ab 7. Lebensjahr
Breitgefächerter Instrumental- und Vokalunterricht.
In der Unterstufe werden den Schülern die technischen Grundlagen auf
dem jeweiligen Instrument vermittelt. Der Besuch der Musikalischen
Früherziehung ist wünschenswert, aber nicht Bedingung zur Aufnahme in die
Unterstufe. Vor der Neuanschaffung eines Instrumentes ist eine Beratung
durch den Fachlehrer sinnvoll. Die tägliche Übungszeit sollte ca. 30 Minuten
betragen.
In der Mittelstufe
Weiterführung der Unterrichtsstufen mit Ergänzungsfächern und
Ensemble-Unterricht. Aufnahmealter: ab dem 11. Lebensjahr (nach Eignung auch
früher).
Instrumentalunterricht für Cello, Klarinette, Fagott und Sologesang ist erst
ab der Mittelstufe möglich.
Mittelstufe
In der Mittelstufe werden die erworbenen Kenntnisse der Grundstufe weiter
vertieft, wobei die eigenen gestalterischen Fähigkeiten mit berücksichtigt
werden. Die allgemeine Musiklehre wird durch den Fachlehrer innerhalb des
Instrumental- und Vokalunterrichts vermittelt. Die tägliche Übungszeit
sollte 30 bis 60 Minuten betragen. Das Musizieren im Schulorchester und
Ensembles wird
erwartet. Die Teilnahme ist kostenlos.
Oberstufe
Der Übergang in die Oberstufe erfolgt anhand der erworbenen
Kenntnisse und Fähigkeiten aus der Mittelstufe. Bei Neueintritt eines
bereits vorgebildeten Schülers in die Musikschule soll sein Leistungsstand
durch ein Vorspiel überprüft werden.
- Einzelunterricht
Der Besuch von Ergänzungsfächern ist Pflicht. Vorbereitung zur
Aufnahmeprüfung eines Berufsstudiums.
In der Regel werden klassische Werke aller Epochen technisch und
musikalisch erarbeitet. Die Zusammenarbeit mit Lehrkräften von
Musikhochschulen oder vergleichbaren Einrichtungen zur Förderung der Schüler
wird praktiziert.
Allgemeiner Hinweis:Instrumente, Noten und
Arbeitsmaterial sind vom Schüler selbst zu beschaffen.
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