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1. |
Das Schuljahr an der Musikschule
ist in zwei Semester unterteilt.
- Das Wintersemester beginnt am 01. Oktober und endet am 28. Februar.
- Das Sommersemester beginnt am 01. März und endet am 30. September.
Es gilt eine einmonatige (kostenpflichtige) Probezeit. Innerhalb dieser
Zeit kann der Unterricht zum Monatsende gekündigt werden. |
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2. |
An- und Abmeldungen bedürfen der
Schriftform. |
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3. |
Anmeldungen mit dem Anmeldeformular
der Musikschule sind jederzeit möglich. Die Aufnahme in ein bestimmtes
Unterrichtsfach geschieht in der Reihenfolge der Anmeldungen,
vorbehaltlich freier Kapazitäten. |
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4. |
Abmeldungen sind zum Ende des
jeweiligen Semesters möglich. Es gilt eine einmonatige Kündigungsfrist:
Sommersemester- 31.08. / Wintersemester- 31.01. |
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4a. |
Nach Ablauf dieser Frist können
Kündigungen nur in Ausnahmefällen wie z. B. schwere Erkrankung, Unfall
oder Wegzug aus der Verwaltungsgemeinschaft, bei Vorlage entsprechender
Nachweise, entgegengenommen werden. |
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5. |
Sonderregelung – Musikalische
Früherziehung / Grundausbildung und Drum Circle
In den Fächern Musikalische Früherziehung / Grundausbildung und Drum
Circle beginnt das Schuljahr im September, direkt nach den Sommerferien
und endet am 31. Juli.
Die Anmeldung für das Fach Musikalische Früherziehung / Grundausbildung
bezieht sich auf die zweijährige Gesamtdauer des Kurses und verlängert
sich nach Ablauf des ersten Unterrichtsjahres automatisch um ein
weiteres Jahr. Bei Kündigung nach dem ersten Jahr- siehe 5c.
Nach Beendigung des zweiten Unterrichtsjahres erlischt der Vertrag
automatisch und muß nicht gesondert gekündigt werden.
a. Die ersten zwei Monate sind (kostenpflichtige) Probezeit und
können spätestens zum 31. Oktober (schriftlich) gekündigt werden.
b. Bitte beachten: gleichzeitig mit der Anmeldung für das Fach
Musikalische Früherziehung / Grundausbildung muß ein Arbeitsbuch
erworben werden. Im Falle einer Kündigung innerhalb der Probezeit kann
der Kaufpreis nicht erstattet werden.
c. Nach dem Ablauf der Probezeit gilt der Vertrag als angenommen und
kann jeweils erst zum Ende des Schuljahres (31. Juli) gekündigt werden.
Hier gilt die einmonatige Kündigungsfrist (30. Juni).
Im Fach Drum Circle erlischt der Vertrag am 31. Juli automatisch.
d. Der Monat August wird nicht berechnet.
e. Sonderkündigungen – siehe Pkt. 4a |
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6. |
Die Ferienregelung der
allgemeinbildenden Schulen Baden-Württembergs (einschließlich
beweglicher Ferientage) gilt in gleicher Weise für die Musikschule
Hockenheim. In den Ferien findet kein Unterricht statt. |
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7. |
Die Unterrichtsgebühren müssen zum
Ende des jeweiligen Quartals (31. 03. / 30. 06. / 30. 09. / und 31.12)
beglichen werden. Ihre Höhe bestimmt sich nach der gültigen
Gebührenordnung. Bei erteilter Einzugsermächtigung können Zahlungen auch
monatlich vorgenommen werden. |
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8. |
Die Unterrichtsgebühren beziehen
sich auf alle 12 Monate des Jahres, einschließlich der Ferien.
Ausgenommen sind zeitlich begrenzte Kurse
u.a. Musikalische Früherziehung und Drum Circle.
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9. |
Die Gebühren richten sich nach der
jeweils gültigen Gebührenordnung. |
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10. |
Geschwister- und / oder
Mehrfächerermäßigung betragen 20 % bzw. 25 % und
werden automatisch ermittelt.
Schul AG´s und Ensembles sind von einer Ermäßigung ausgeschlossen. |
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11. |
Zeitlich begrenzte
Unterrichtsangebote (z.B. Instrumentenkarussell, Drum Circle,
Sonderkurse- Theorie u.a.) müssen nicht gesondert gekündigt werden.
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12. |
Die Musikschule Hockenheim ist
berechtigt in sämtlichen Veranstaltungen der Musikschule (incl.
Unterricht) Bild- und Schallaufzeichnungen herzustellen und für ihren
Eigenbedarf sowie Ihrer Selbstdarstellung, z.B. auf der
Musikschul-Homepage, zu verwenden. Eine Vergütungspflicht besteht nicht.
Das gilt auch für Bildaufzeichnungen der Medien (Zeitung u.a.). |
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